| Für Prüfungen des DFV ist die neue Prüfungsordnung (PO) des DFV, in der Neufassung seit dem 1.1.2006,
den durch die Hauptversammlung von Garbenheim 2007 genehmigten Ergänzungen des Vorstands
des DFV, sowie die gesetzliche Regelungen und die Rahmenrichtlinien des JGHV
gültig. In dieser DFV-Prüfungsordnung sind die Prüfungen des DFV, die
Prüfungskennzeichen und die jagdlichen Leistungskennzeichen aufgeführt und geregelt.
Ebenso die Übernahme der Leistungskennzeichen des JGHV und die Möglichkeit der
Anerkennung von ausländischen Kennzeichen. Weiterhin sind grundlegende und
organisatorische Aussagen und Regeln für die Durchführung von Prüfungen und Vergabe von
Kennzeichen getroffen.
Durchgeführte Prüfungen werden in der
Ahnentafel des Hundes eingetragen. Erfolgreich erworbene Prüfungskennzeichen und
erworbene jagdliche Leistungskennzeichen werden dem Namen des Hundes voran gestellt.
Jagdliche Leistungskennzeichen können vom Hauptleistungswart des DFV vergeben werden,
wenn die entsprechende Arbeit des Foxterriers durch schriftlichen Bericht nachgewiesen und
von mehreren unabhängigen Richtern oder Zeugen belegt wurde.
Ist die Voraussetzung Geeignet zur
jagdlichen Leistungszucht bei beiden Elterntiere erfüllt, so erhalten die
Foxterrier-Welpen aus solchen Verpaarungen eine grüne Ahnentafel des DFV mit dem
Aufdruck aus jagdlicher Leistungszucht.
Nachfolgend nun eine zusammen gefasste
Übersicht über die DFV-Prüfungen und Leistungskennzeichen. |